3 - Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) [ID:26216]
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Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder GOP müssen Bachelorstudierende in den ersten

Semestern bestehen, um zu zeigen, dass sie den Anforderungen ihres Studiengangs gewachsen

sind.

Wer es geschafft hat und die GOP bestanden hat, ist im Studium angekommen und kann weiter

studieren.

Wer die GOP in einem Studiengang nicht besteht, kann ihn nicht weiter studieren.

Das hört sich vielleicht nach einer großen Hürde an, aber im Idealfall besteht man die

GOP ganz nebenbei beim Sammeln von ECTS-Punkten durch erfolgreich abgelegte Modulprüfungen.

Denn die GOP ist keine zusätzliche Prüfung zu den normalen Modulprüfungen, sondern sie

ist dann bestanden, wenn ein Teil der Modulprüfungen des Studiengangs unter drei Bedingungen abgeschlossen

wurde.

Erste Bedingung, der Umfang der GOP. Bei fast allen Bachelorstudiengängen müssen dazu im

Vollzeitstudium 40 ECTS-Punkte aus Modulprüfungen erbracht werden.

Im Zweifach-Bachelor muss die GOP in beiden Fächern bestanden werden, das sind 20 ECTS-Punkte

pro Fach.

Zusätzlich ist in vielen Fächern teilweise oder genau definiert, welche Module zur GOP

gehören.

Zweite Bedingung ist die zeitliche Frist. Die GOP ist im Vollzeitstudium bis zum zweiten

Semester zu erbringen, wobei diese Frist um ein Semester überschritten werden darf.

Und die dritte und wichtigste Bedingung, die Modulprüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung

müssen beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden werden.

Die Zusammensetzung der GOP ist verschieden. In manchen Fächern ist genau festgelegt, welche

Module zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören. Dann gilt, diese Module müssen

beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden werden, es gibt keinen Drittversuch.

In anderen Fächern wiederum ist nicht näher bestimmt, welche Module zur Grundlagen- und

Orientierungsprüfung zählen. Dann muss nur die ausreichende Anzahl an ECTS-Punkten erreicht

werden. Aber nur die ECTS-Punkte aus Modulprüfungen, die beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden

wurden, können zur GOP gezählt werden.

Und daneben gibt es noch viele Fächer, in denen die Module für die GOP teilweise bestimmt

sind. Das heißt, diese bestimmten Module müssen dann beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden

werden. Die restlichen ECTS-Punkte können über beliebige weitere Module erbracht werden,

die beim Erst- oder beim Zweitversuch bestanden werden.

Und woher weiß man nun, wie das im eigenen Studiengang geregelt ist?

Wenn einzelne Module für die GOP bestimmt sind, steht das in der jeweiligen Fachstudien-

und Prüfungsordnung unter dem Stichwort Grundlagen- und Orientierungsprüfung.

Unter dem selben Stichwort finden sich im Übrigen in der allgemeinen Bachelor- und

Masterprüfungsordnung der Fakultät allgemeine Bestimmungen zur GOP.

Eine Ausnahme gibt es, was die zeitliche Frist betrifft. Wer die GOP bis zum Ende des dritten

Semesters noch nicht abgeschlossen hat, aber vor dem Prüfungsausschuss nachweisen kann,

dass er oder sie die Gründe dafür nicht selbst zu vertreten hat, bekommt eine Verlängerung

der Frist und hat noch länger Zeit die GOP erfolgreich abzuschließen.

Bei Fragen zur GOP können sich Studierende gerne an der Studien-Service-Center der Philosophischen

Fakultät und Fachbereich Theologie oder an die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches

wenden.

Vielen Dank für's Zuhören!

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:03:41 Min

Aufnahmedatum

2020-12-10

Hochgeladen am

2020-12-10 11:28:30

Sprache

de-DE

Zu Beginn des Studiums erwartet die Studierenden im Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU die sogenannte Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder GOP. Was es damit genau auf sich hat, woraus die GOP besteht, wie oft man Prüfungen wiederholen darf und welche zeitliche Frist gilt, erklärt das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. www.studienservicecenter.phil.fau.de

Tags

Prüfungsordnung GOP Grundlagen- und Orie
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